Strafrecht
Strafverteidigung
Wir übernehmen Ihre Verteidigung, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben und vertreten Sie in allen Verfahrensabschnitten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite und sprechen mit Ihnen über den Stand der Ermittlungen. Wir können Sie zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen begleiten und vertreten Sie als Verteidiger in der Hauptverhandlung.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit als Strafverteidiger liegen in den folgenden Bereichen:
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Allgemeines Strafrecht: Hierunter werden gemeinhin Delikte verstanden die nur im Strafgesetzbuch (StGB)geregelt sind und nicht etwa in den einschlägigen Nebengesetzen. Hierzu zählen u.a. Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Hehlerei, Urkundenfälschung etc.
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Jugendstrafrecht
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Verkehrsstrafrecht wie Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“).
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Diese Liste ist nicht abschließend. Auch in anderen Fällen können Sie sich gerne an uns wenden.